Wahlhelfer gesucht
Wahlhelfer gesucht zur Durchführung der Neuwahl des
21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025
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Amt Lubmin
Der Gemeindewahlleiter
zur Durchführung der Neuwahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025
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Für diesen Wahltermin benötigt das Amt Lubmin wieder tatkräftige Unterstützung in den insgesamt
12 Wahllokalen des Amtsbereiches.
Bei der Tätigkeit als Wahlhelfer/in in einem Wahlvorstand handelt es sich um eine ehrenamtliche
Tätigkeit, bei der die gesamte Wahlhandlung am Wahltag begleitet wird. Wahlvorsteher, Schriftführer
und Beisitzer sorgen für einen reibungslosen Ablauf in den Wahllokalen und die Ergebnisermittlung
am Wahlabend. Hierfür wird ein sog. „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 40 Euro gezahlt.
Die Wahlhelfer/innen benötigen keine besonderen Vorkenntnisse. Es wird dafür gesorgt, dass in jedem
Wahlbezirk auch erfahrene Wahlhelfer/innen eingesetzt werden, die diese Aufgabe schon
einmal wahrgenommen haben. Zudem werden die Wahlvorsteher/innen und ihre
Stellvertreter/innen rechtzeitig vor der Wahl über ihre Aufgaben detailliert informiert
.
Ausschließlich wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger dürfen zur ehrenamtlichen Mitarbeit in einen
Wahlvorstand berufen werden. Wahlberechtigt für die Bundestagswahlen sind:
Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie Unionsbürger, die ihren
gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und am Wahltage
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben
2. seit mindestens drei Monaten
a. in der Bundesrepublik Deutschland oder
b. in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben
oder sonst gewöhnlich aufhalten
3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Sie haben Interesse daran als Wahlhelferin oder Wahlhelfer an der Wahl mitzuwirken und die Arbeit
in den Wahllokalen am Wahlsonntag zu unterstützen? Dann melden Sie sich.
Amt Lubmin
Geschwister-Scholl-Weg 15
17509 Lubmin
Herr Plötz
- Gemeindewahlleiter -
038354 / 35030
Frau Stacklies
- stellv. Gemeindewahlleiterin -
038354 / 35031